Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Käufer wird hiermit aufgefordert, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und zu prüfen, da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine gültige, wirksame und verbindliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer darstellen.
Artikel 1: Definitionen
- Sustainable Custom Clothing, ansässig in Keulsepoort 24, 5911 BZ Venlo, Niederlande, Handelskammernummer 84478365, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- Die Parteien sind Verkäufer und Käufer.
- Mit „Vereinbarung“ ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2: Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
- Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
Artikel 3: Zahlung
- Der volle Kaufpreis wird im Webshop stets sofort bezahlt. In einigen Fällen ist für Reservierungen eine Anzahlung erforderlich. In diesem Fall erhält der Käufer eine Bestätigung der Reservierung und der Anzahlung.
- Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Zahlungsverzug. Bleibt der Käufer im Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen des Käufers bis zur vollständigen Zahlungserfüllung auszusetzen.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers leitet der Verkäufer das Inkassoverfahren ein. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden gemäß dem Dekret über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
- Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Beschlagnahme oder der Einstellung der Zahlungen des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
- Verweigert der Käufer die Zusammenarbeit mit dem Verkäufer bei der Auftragsabwicklung, ist er dennoch zur Zahlung des vereinbarten Preises an den Verkäufer verpflichtet.
Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preise
- Angebote sind freibleibend, sofern keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.
- Die in Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Stornierung oder zu einer Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgebestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
- Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben zusammen.
Artikel 5: Widerrufsrecht
- Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt seiner Bestellung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Widerrufsrecht). Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der (gesamten) Bestellung.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach Ihren Vorgaben individuell angefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeit haben.
- Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer dieses Formular auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
- Während der Widerrufsfrist behandelt der Verbraucher das Produkt und dessen Verpackung sorgsam. Er darf das Produkt nur insoweit auspacken oder benutzen, als dies zur Beurteilung seiner Kaufentscheidung erforderlich ist. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und – soweit möglich – in der Originalverpackung gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten, angemessenen und klaren Anweisungen an den Verkäufer zurück.
Artikel 6: Änderung des Abkommens
- Sollte sich während der Durchführung des Vertrags herausstellen, dass eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag entsprechend rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen.
- Wenn die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags vereinbaren, kann sich der Fertigstellungstermin ändern. Der Verkäufer wird den Käufer darüber so schnell wie möglich informieren.
- Falls die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber informieren.
- Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führen wird.
- Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels darf der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 7: Lieferung und Übergang der Gefahr
- Sobald der Käufer den gekauften Artikel erhalten hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8: Untersuchung und Beschwerden
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Anlieferung, spätestens jedoch so bald wie möglich, zu prüfen. Dabei hat er festzustellen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware der Vereinbarung der Parteien entsprechen oder zumindest den im normalen Geschäftsverkehr üblichen Anforderungen genügen.
- Reklamationen bezüglich Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Datum der Warenübergabe durch den Käufer schriftlich an den Verkäufer gerichtet werden.
- Wenn sich die Beanstandung innerhalb der festgelegten Frist als berechtigt erweist, hat der Verkäufer das Recht, entweder die Ware zu reparieren, sie erneut zu liefern oder die Lieferung zu stornieren und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises auszustellen.
- Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
- Beschwerden über ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.
- Sobald die Ware vom Käufer bearbeitet wurde, werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9: Muster und Modelle
- Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so diente dies in der Regel lediglich als Anhaltspunkt; der zu liefernde Artikel muss diesem Muster oder Modell nicht entsprechen. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Artikel dem Muster oder Modell entspricht.
- Bei Verträgen über unbewegliches Vermögen wird davon ausgegangen, dass die Angabe der Oberfläche oder anderer Maße und Angaben lediglich als Richtwert zu verstehen ist und dass der zu liefernde Gegenstand diesen Angaben nicht entsprechen muss.
Artikel 10: Lieferung
- Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager/Lager. Das bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer getragen werden.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Ware gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird.
- Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder stellt er keine für die Lieferung notwendigen Informationen oder Anweisungen zur Verfügung, ist der Verkäufer berechtigt, den Artikel auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern.
- Wenn die Ware geliefert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die anfallenden Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
- Benötigt der Verkäufer für die Durchführung des Vertrags Informationen vom Käufer, so beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
- Die vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist lediglich ein Richtwert. Es handelt sich keinesfalls um einen verbindlichen Liefertermin. Wird die Lieferzeit überschritten, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich benachrichtigen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Im Falle von Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 11: Höhere Gewalt
- Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen oder kann er diese aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für etwaige dem Käufer entstehende Schäden.
- Höhere Gewalt bezeichnet in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnte und aufgrund dessen der Käufer die ordnungsgemäße Vertragserfüllung nicht erwarten kann, wie beispielsweise Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Besetzung eines Unternehmens, Streiks, Aussperrungen, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportschwierigkeiten und sonstige Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers.
- Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferanten, von denen der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrags abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzuschreiben.
- Tritt eine Situation wie oben beschrieben ein, die den Verkäufer daran hindert, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nachzukommen, so ruhen diese Verpflichtungen für die Dauer der Unfähigkeit. Dauert die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage an, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
- Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung ist nur per Einschreiben möglich.
Artikel 12: Übertragung von Rechten
- Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Diese Bestimmung stellt eine vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die im Besitz des Verkäufers befindlichen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dies stellt einen Zahlungsverzug des Gläubigers dar. In diesem Fall kann dem Verkäufer keine verspätete Lieferung angelastet werden.
- Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und die Versicherungspolice auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
- Wurde die Ware noch nicht geliefert, die vereinbarte Anzahlung oder der Kaufpreis aber nicht vertragsgemäß entrichtet, behält sich der Verkäufer das Zurückbehaltungsrecht vor. Die Ware wird erst nach vollständiger und vertragsgemäßer Zahlung durch den Käufer geliefert.
- Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Einstellung der Zahlungen des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.
Artikel 14: Haftung
- Jegliche Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags entstehen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der/den Haftpflichtversicherung(en) gezahlt wurde. Dieser Betrag erhöht sich um den Selbstbehalt gemäß der jeweiligen Versicherungspolice.
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
Artikel 15: Beschwerdepflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
- Ist eine Reklamation berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16: Garantien
- Sofern die Vereinbarung Gewährleistungen beinhaltet, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware der Vereinbarung entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den vorgesehenen Verwendungszweck des Käufers geeignet ist. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab Erhalt der Ware durch den Käufer.
- Die beabsichtigte Gewährleistung dient der Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer, sodass die Folgen eines Gewährleistungsverstoßes stets ausschließlich vom Verkäufer getragen werden und dieser sich im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsverstoß niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Käufer von dem Verstoß Kenntnis hatte oder durch eine Untersuchung hätte haben können.
- Die angegebene Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unangemessene Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder wenn der gekaufte Artikel für Zwecke verwendet wurde, für die er nicht bestimmt ist.
- Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, so ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
Artikel 17: Geistiges Eigentum
- Sustainable Custom Clothing behält sich alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Design- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Texten, Datenträgern oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Prototypen usw. vor, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Der Kunde darf die vorgenannten geistigen Eigentumsrechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nachhaltige Maßanfertigungen dürfen nicht kopiert, Dritten zugänglich gemacht oder auf andere Weise verwendet werden.
Artikel 18: Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Sustainable Custom Clothing behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
- Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
- Sustainable Custom Clothing wird größere inhaltliche Änderungen so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden besprechen.
- Verbraucher haben das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
Artikel 19: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Für jegliche Vereinbarung zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
- Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Duurzame Kleding Op Maat seinen Sitz hat, ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
Artikel 20: Kontakt
Bei Fragen oder für weitere Informationen zu den Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an: Kundenservice, info@duurzamekledingopmaat.nl.
Artikel 21: Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2025 bis auf Weiteres.